Menschenrechte? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Daniel Frey   
Donnerstag, 24. Juni 2010 um 17:28

"Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet keinen Staat, das Recht zur Eheschliessung auf homosexuelle Paare auszuweiten!". So lautet eine soeben veröffentlichte Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofes in Strassburg.

Mit dieser Begründung weist der Europäische Gerichtshof eine Beschwerde eines Männerpaares gegen Österreich zurück. Die Stadtverwaltung von Wien hatte den beiden Männern 2002 eine Heiratsgenehmigung mit dem Argument verweigert, die Ehe sei nur zwischen Mann und Frau möglich.

Ein Staat könne wegen "tiefsitzender sozialer und kultureller Bedeutung" der Ehe nicht dazu gezwungen werden, gleichgeschlechtlichen Paaren gleiche Rechte wie Heteros einzuräumen. Nach Ansicht der Richter in Strassburg liege auch kein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor. Schliesslich biete Österreich - und andere europäische Länder - die Eingetragene Partnerschaft an und ermögliche so doch ein "staatlich geschütztes Familienleben".

Dass Männer- oder Frauenpaare aber weniger Rechte haben als Heterosexuelle - beispielsweise im Adoptionsrecht - ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes also keine Diskriminierung.