Schwule Asylbewerber dürfen bleiben Drucken E-Mail
Geschrieben von: Daniel Frey   
Freitag, 09. Juli 2010 um 11:21

Der Oberste Gerichtshof in Grossbritannien hat gegen die Abschiebung zweier homosexueller Asylbewerber aus dem Iran und Kamerun entschieden. Einen Menschen dazu zu zwingen, seine homosexuelle Neigung zu verleugnen, stelle eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.

Zuvor hatte eine Vorinstanz einer Entscheidung der britischen Regierung stattgegeben, die Männer auszuweisen. Begründet wurde das Vorgehen damit, dass sie in ihrer Heimat sicher seien, solange sie ihre sexuelle Identität geheim hielten - sie sollten doch ihre Homosexualität einfach verstecken und sich "diskret verhalten". Schwulen droht im Iran die Todesstrafe, in Kamerun mehrjährige Gefängnisstrafen.

Gemäss dem Gerichtsentscheid darf zudem das Argument, Homosexuelle könnten sich bei Verfolgung in ihrer Heimat "diskret verhalten", nicht mehr als Begründung zur Abschiebung von Asylbewerbern verwendet werden. Verschiedene britische Lesben- und Schwulenverbände loben das Urteil als "bahnbrechend".

Und in der Schweiz?

Amnesty International forderte bereits vor ein paar Wochen mit einer Petition, die von 2600 Personen unterschrieben wurde, das Homosexualität als Asylgrund auch in der Schweiz in die Gesetze aufgenommen wird. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Homosexuelle nicht in Länder abgeschoben werden, in denen Schwulsein mit hohen Strafen, Folter oder gar mit dem Tod bedroht wird.

Laut einer Zählung von Amnesty international werden in 85 Ländern Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung verhaftet, verhört, gefoltert oder gar mit dem Tod bedroht. Trotzdem lehnte der Bundesrat einen Vorstoss der Grünen Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber ab, die forderte, dass die sexuelle Orientierung ausdrücklich als Asylgrund ins Gesetz aufgenommen wird. Der Bundesrat begründete dies damit, dass Homosexuelle bereits heute im Asylgesetz geschützt seien, indem sie unter dem Titel "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" Asyl erhalten können.

Die Erfahrung zeigt aber, dass die sexuelle Orientierung eines Asylbewerbers oder einer Asylbewerberin oft nicht genügend gewürdigt wird. Genaue Zahlen gibt es allerdings keine, da die Asylstatistik die sexuelle Orientierung der Asylsuchenden und der anerkannten Flüchtlinge nicht erfasst.